11.002
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Tagesmutter und Babysitter in Ingelheim, Budenheim im Kreis Mainz-Bingen

Anzeige
RED RAPTOR Website für Tippgeber


Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Tagesmutter oder einem Babysitter zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Rheinland-Pfalz kommen Sie zurück zur Kreisseite.

Rheinland-Pfalz


Jetzt als Tagesmutter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
55270 Ober-Olm Bubenheim, Engelstadt, Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Schwabenheim, Sörgenloch, Zornheim
55271 Stadecken-Elsheim Stadecken-Elsheim
55276 Oppenheim Dienheim, Oppenheim
55278 Mommenheim Dalheim, Dexheim, Dolgesheim, Eimsheim, Friesenheim, Hahnheim, Köngernheim, Ludwigshöhe, Mommenheim, Selzen, Uelversheim ...
55283 Nierstein Nierstein, Schwabsburg
55296 Harxheim Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler
55411 Bingen Bingen, Bingerbrück, Büdesheim, Dietersheim, Dromersheim, Gaulsheim, Kempten, Sponsheim
55413 Trechtingshausen Manubach, Niederheimbach, Oberdiebach, Oberheimbach, Rheindiebach, Trechtingshausen, Weiler, Winzberg
55422 Breitscheid Bacharach, Breitscheid, Henschhausen, Medenscheid, Neurath, Steeg
55424 Münster-Sarmsheim Münster-Sarmsheim
55425 Waldalgesheim Genheim, Waldalgesheim
55435 Gau-Algesheim Gau-Algesheim
55437 Ockenheim Appenheim, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim
55457 Gensingen Gensingen, Horrweiler
55459 Grolsheim Aspisheim, Grolsheim
67585 Dorn-Dürkheim Dorn-Dürkheim
Anzeige
Geld verdienen im Nebenjob

Wussten Sie schon?

Mainz-Bingen - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.