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Tagesmutter und Babysitter in Schifferstadt, Mutterstadt im Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

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67105 Schifferstadt Schifferstadt
67125 Dannstadt-Schauernheim Dannstadt, Schauernheim
67126 Hochdorf-Assenheim Assenheim, Hochdorf
67127 Rödersheim-Gronau Gronau, Rödersheim
67166 Otterstadt Otterstadt, Reffenthal
67240 Bobenheim-Roxheim Bobenheim, Roxheim
67259 Beindersheim Beindersheim, Großniedesheim, Heuchelheim, Kleinniedesheim
67354 Römerberg Berghausen, Heiligenstein, Mechtersheim
67459 Böhl-Iggelheim Böhl-Iggelheim
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Wussten Sie schon?

Rhein-Pfalz-Kreis - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.