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Tagesmutter und Babysitter in Rheinböllen, Boppard im Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis

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55430 Urbar Dellhofen, Engehöll, Langscheid, Oberwesel, Perscheid, Urbar, Weiler-Boppard
55432 Niederburg Damscheid, Niederburg
55469 Simmern Altweidelbach, Belgweiler, Bergenhausen, Birkenhof, Budenbach, Heidehof, Holzbach, Horn, Klosterkumbd, Mutterschied, Nannhausen ...
55471 Tiefenbach Biebern, Fronhofen, Keidelheim, Külz, Kümbdchen, Neuerkirch, Ravengiersburg, Reich, Sargenroth, Tiefenbach, Wüschheim
55481 Dillendorf Dillendorf, Hecken, Kirchberg, Kludenbach, Lindenschied, Maitzborn, Metzenhausen, Nieder Kostenz, Ober Kostenz, Reckershausen, Rödern ...
55487 Sohren Dill, Laufersweiler, Niedersohren, Sohren, Sohrschied
55490 Gemünden Gehlweiler, Gemünden, Henau, Mengerschied, Rohrbach, Wildburg, Woppenroth
55491 Büchenbeuren Büchenbeuren, Niederweiler, Scheid, Wahlenau
55494 Rheinböllen Benzweiler, Dichtelbach, Erbach, Liebshausen, Mörschbach, Rheinböllen, Wahlbach
55497 Schnorbach Ellern, Schnorbach
56154 Boppard Bad Salzig, Boppard, Buchenau, Buchholz, Herschwiesen, Hirzenach, Holzfeld, Hübingen, Oppenhausen, Rheinbay, Udenhausen ...
56281 Emmelshausen Dörth, Emmelshausen, Hungenroth, Karbach, Schwall
56291 Leiningen Badenhard, Bickenbach, Birkheim, Hausbay, Kehlenmühle, Kisselbach, Laudert, Leiningen, Lingerhahn, Maisborn, Mühlpfad ...
56329 Sankt Goar Biebernheim, Fellen, Gründelbach, St Goar, Werlau
56869 Mastershausen Mastershausen
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Rhein-Hunsrück-Kreis - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.