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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Saale-Holzland-Kreis

Infos zu Kirchenholzwicktel

Kirchenholzwicktel

Paul-Junghans-Str. 29a 29a
07629 Hermsdorf


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07607 Eisenberg Eisenberg, Gösen, Hainspitz, Kursdorf
07613 Crossen an der Elster Ahlendorf, Buchheim, Crossen, Etzdorf, Großhelmsdorf, Hartmannsdorf, Königshofen, Lindau, Nickelsdorf, Rauda, Rudelsdorf ...
07616 Bürgel Aubitz, Beulbar, Bürgel, Droschka, Döllschütz, Gerega, Gewerbegebiet, Gniebsdorf, Graitschen bei Bürgel, Göritzberg, Hetzdorf ...
07619 Schkölen Dothen, Graitschen, Hainchen, Mertendorf, Nautschütz, Rockau, Schkölen, Wetzdorf
07629 Hermsdorf Hermsdorf, Reichenbach, Schleifreisen, St. Gangloff
07639 Bad Klosterlausnitz Bad Klosterlausnitz, Tautenhain, Weißenborn
07646 Stadtroda Albersdorf, Bobeck, Bollberg, Bremsnitz, Dorna, Eineborn, Erdmannsdorf, Fraitsch, Geisenhain, Gernewitz, Großbockedra ...
07768 Kahla Altenberga, Altendorf, Bergern, Bibra, Dehna Mühle, Dienstädt, Eichenberg, Freienorla, Geunitz, Greuda, Großeutersdorf ...
07774 Frauenprießnitz Camburg, Dornburg, Dorndorf-Steudnitz, Döbrichau, Döbritschen, Frauenprießnitz, Hirschroda, Kleinprießnitz, Posewitz, Rodameuschel, Schinditz ...
07778 Lehesten Altengönna, Hainichen, Lehesten, Nerkewitz, Neuengönna, Porstendorf, Rödigen, Stiebritz, Tautenburg, Zimmern

Wussten Sie schon?

Saale-Holzland-Kreis - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.